Lagerauftrag bei bestehendem Nachsendeauftrag
Sie sind bereits umgezogen, machen nun Urlaub und möchten die Post in dieser Zeit lagern?
Beispiel: Sie sind vor 4 Monaten umgezogen, haben einen Nachsendeauftrag für 6 oder 12 Monate derzeit beauftragt und möchten nun für 3 Wochen in Urlaub fahren und die Post in der Zeit lagern.
Kein Problem!
Sie können jederzeit einen Lagerauftrag stellen für welchen Grund auch immer, während es schon einen aktiven Nachsendeauftrag gibt.
Wichtig zu erwähnen wäre hierzu, das der Lagerauftrag auf die neue Adresse beantragt werden muss, also die Zieladresse Ihres Nachsendeauftrages.
Die Post wird dann gelagert bis zum Endzeitpunkt und danach wieder ganz normal an der neuen Adresse zugestellt.