Auf dieser Seite haben wir für Sie einige Fragen aufgelistet, die häufiger auftreten. Damit Sie die Info sofort griffbereit haben, haben wir sie hier für Sie festgehalten. Wenn Sie auch eine Frage hatten und diese gerne mit anderen Kunden teilen würden, dann schreiben Sie uns doch an: info@lagerauftrag.info

Ein Lagerauftrag kann sowohl für private Haushalte wie auch für gewerbliche Zwecke eingerichtet werden. Dabei darf ein privater Lagerauftrag keine gewerblichen Einträge enthalten. Während man den Lagerauftrag für den privaten Bereich für bis zu 5 Personen in einem Auftrag bestellen kann, muss man als Geschäftskunde für jede Firma bzw. Firmierung einen separaten geschäftlichen Lagerauftrag stellen. Zudem gibt es einen Preisunterschied zwischen dem Lagerauftrag privat und dem Lagerauftrag geschäftlich.

Die Begründung für die Aufspaltung liegt darin, dass geschäftliche Kunden i.d.R. mehr Post empfangen. Daher ist für den Postzusteller auch ein erhöhter Verwaltungs- und Platzaufwand gegeben.

Beide Arten des Lagerauftrags können bereits ab der Abwesenheit von einem Tag bis zu einem Monat gestellt werden. Nach der Rückkehr beispielsweise vom Urlaub oder aus den Betriebsferien wird die gesammelte Post beim privaten wie gewerblichen Lagerauftrag zu einem vereinbarten Zeitpunkt gut verpackt zugestellt. Der Lagerservice kann im Übrigen auch für ein Postfach eingerichtet werden, unabhängig davon, ob es sich um ein privat genutztes oder ein Firmenpostfach handelt.

Ein Lagerauftrag kann nicht nur für eine Person gestellt werden, sondern auch für mehrere Personen aus dem gleichen Haushalt. Wenn also beispielsweise ein Lagerauftrag für die Familie eingerichtet werden soll, dann muss nur einmal mit Nennung aller Familienangehörigen beauftragt und bezahlt werden. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für einen Lagerauftrag für Paare.

Der Lagerauftrag bei mehreren Personen muss die gleiche Dauer betragen, damit er zusammen beantragt werden kann. Bis zu fünf Personen können in einem privaten Auftrag zusammengefasst werden.

Bei einem Mehrpersonenhaushalt ist es auch möglich, für einzelne Personen zielgerichtet Lageraufträge oder Nachsendeanträge zu stellen. Wenn ein Paar oder Mitbewohner einer WG verreisen und einer seine Post gelagert, der andere aber beispielsweise zu einem Bekannten nachgesendet haben möchte, damit der ihn hinsichtlich der Post auf dem Laufenden hält, kann jeder nach seiner Wahl den entsprechenden Antrag stellen.

Beachten sollte man auch Folgendes: falls sich die eigene Adresse komplett ändert, muss ein neuer Auftrag erteilt werden.

Hier möchten wir Ihnen für die wichtigsten Zusteller in Deutschland, wie z.B. die Deutsche Post AG, sMail u.v.m., eine kleine Aufstellung geben, welche Poststücke nicht von einem Lagerauftrag umfasst werden.

Generell können nur freigemachte Briefsendungen und keine Pakete oder Päckchen gelagert werden. Vom Lagerauftrag generell ausgeschlossen sind folgende Produkte:

  • Einschreiben (jedoch kein Einschreiben-Einwurf)
  • Nachnahme-Sendungen
  • DHL INFOPOST / DIALOGPOST (schwer)
  • Blindensendungen
  • Postzustellungsaufträge
  • Express-Sendungen
  • Postzustellungsaufträge
  • Post-IDENT